Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Energieabgabenvergütung
• Bei der Energieabgabenvergütung handelt es sich um eine gerade energieaufwendig produzierende Betriebe gegenüber anderen Betrieben begünstigende Regelung (mag sie auch keine unzulässige Beihilfe darstellen; vgl. hiezu das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom , B 2251/97), sodass die zu einem späteren Wirksamwerden eben dieser Begünstigung führende Regelung des § 2 Abs. 2 erster Satz EnAbgVG auch nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes im Gestaltungsspielraum des einfachen Gesetzgebers liegend nicht gegen das Sachlichkeitsgebot verstößt. - (§ 2 Abs. 2 EnAbgVG), (Abweisung)
()