Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 6, 15. Februar 2003, Seite R 11
Vergnügungssteuergesetz Wien
• Übertretung des Vergnügungssteuergesetzes - (§ 108 WAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde)
()