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Umsatzsteuerpflicht von UMTS-Lizenzen?
Steuerpflicht könnte für die Anbieter Vorsteuern in Millionenhöhe bringen
Der Tagespressewar kürzlich zu entnehmen, dass Mobilfunkbetreiber in Deutschland versuchen, die Umsatzsteuer auf die für UMTS-Lizenzen entrichteten Gebühren zurückzufordern. Damit erhält dieses Thema auch in Österreich zusätzliche Brisanz. Österreich hat in einem Auktionsverfahren im November 2000 sechs Lizenzen um Euro 831,6 Mio.vergeben. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob die Lizenzvergabe im Rahmen eines umsatzsteuerlich relevanten Leistungstausches erfolgte und die österreichischen Mobilfunkbetreiber daher bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen einen Vorsteuerabzug beanspruchen können.
1. Lizenzvergabe
Der Telekommunikationsmarkt ist ein regulierter Markt. Rechtsgrundlage für die Regulierung ist das mehrfach novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG). Für den Betrieb eines Mobilfunknetzes benötigt der Anbieter eine Konzession sowie Frequenznutzungsrechte. Die Konzessionen und Frequenznutzungsrechte für das „Universal Mobile Telecommunications System - UMTS" (Mobilfunksysteme der 3. Generation) wurden in Österreich im November 2000 auf Basis eines Versteigerungsverfahrens durch die Telekom-Control-Kommission vergeben.
Das Frequenzspektrum wird vom Bundesminister für Wissensc...