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Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht
Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort
Zur Bewertung des Kapitalanteils bei Einbringung eines Minderheitsanteiles
UmS 146/06/03: Mit welchem Wert kann der vom unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen A seit zehn Jahren unverändert im Privatvermögen gehaltene 10-%-Anteil an der X-GmbH zum nach Art. III UmgrStG eingebracht werden?
Antwort: Unter der Annahme des Vorliegens der Voraussetzung des § 12 Abs. 2 Z 3 2. Teilstrich UmgrStG und auf Grund der gesetzlichen Herabsetzung des in § 31 EStG genannten Prozentsatzes von 10 % auf unter 1 % konnte der einzubringende Kapitalanteil nach § 124 b Z 57 EStG 1988 i. d. F. KMOG steuerneutral aufgewertet werden. Der (höhere) gemeine Wert des Anteils zum stellt somit die steuerlich maßgebenden Anschaffungskosten dar. Bei der Einbringung kommt die Bewertungsvorschrift des § 17 Abs. 1 UmgrStG zur Anwendung, wonach die gemäß § 31 EStG 1988 maßgebenden Anschaffungskosten anzusetzen sind. Der (höhere) gemeine Wert zum ist daher maßgebend, da auch der in § 124 b Z 57 EStG 1988 genannte Ausnahmefall des § 20 Abs. 5 UmgrStG nicht vorliegt (zur Nichtaufwertungsmöglichkeit siehe URS 742).