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Verfahren: Schätzung
• Der Umstand, dass der Beschwerdeführer in einem alten Wohnwagen lebt und sich weder eine Kranken- noch eine Pensionsversicherung leisten kann, entkräftet eine schlüssig vorgenommene Schätzung nicht. Eine gewisse Ungenauigkeit ist jeder Schätzung immanent. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
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