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SWK 13, 30. April 2003, Seite R 37
Mineralölsteuer: Rückerstattung
• Rückerstattung von Mineralölsteuer - (§ 85 c Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz), (Aufhebung wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde)
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