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SWK 13, 30. April 2003, Seite W 74

Bürgschaften als Kreditsicherheit

(D/L/S) - Weiters können Bürgschaften als Kreditsicherheit dienen. Eine Bürgschaftsübernahme von Verwandten, Ehegatten oder Freunden sollte von allen Seiten gut überlegt sein, und die Folgen sollten besonders den Bürgen klar sein. Üblicherweise führt die Inanspruchnahme aus einer übernommenen Bürgschaft (weil das Projekt fehlgeschlagen ist) meist nicht nur zu privaten finanziellen Problemen, sondern auch noch zum Scheitern von persönlichen Beziehungen.

Mit einer Bürgschaftsübernahme verpflichtet sich der Bürge zur Rückzahlung einer Geldsumme, die er selbst nie erhalten hat. Dies sollte sowohl dem Bürgen als auch dem Kreditnehmer klar sein.

Zumindest über die beiden wesentlichen Bürgschaftsformen sollte man Bescheid wissen:

• Solidarbürgschaft (auch als Bürge- und Zahlerhaftung bezeichnet): Der Bürge haftet so wie der eigentliche Schuldner, d. h. der Gläubiger kann - ohne an den Schuldner heranzutreten - sofortige Zahlung vom Bürgen verlangen.

• Ausfallsbürgschaft: In diesem Fall kann der Gläubiger erst dann den Bürgen beanspruchen, wenn beim Schuldner alles versucht wurde, um das Geld einzutreiben (einschließlich gerichtlicher Exekutionen und Verwertung von anderen Sicherheiten). Kredi...

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