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SWK 10, 1. April 2003, Seite R 28
Verfahren: Nachsichtsansuchen
• Bei der Entscheidung über ein Nachsichtsansuchen ist stets die Sachlage im Zeitpunkt der Bescheiderlassung zu berücksichtigen. - (§ 236 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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