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Bilanzänderung
• Die Erhöhung einer Investitionsrücklage nach Einreichung der Bilanz beim Finanzamt ist keine Bilanzberichtigung, sondern eine Bilanzänderung i. S. d. zweiten Satzes des § 4 Abs. 2 EStG 1988. - (§ 4 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
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