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Bauleistungen ausländischer Unternehmer
(BMF) - Ab ist bei Bauleistungen unter bestimmten Voraussetzungen der Übergang der Steuerschuld vorgesehen. Dieser Übergang der Steuerschuld betrifft auch ausländische Unternehmer.
Achtung! Ausländische Unternehmer, die in Österreich Bauleistungen erbringen, können ihre Vorsteuern nur im Veranlagungsverfahren (nicht im Erstattungsverfahren) geltend machen.
Voraussetzungen für den Übergang der Steuerschuld
Bei Bauleistungen geht die Steuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger über, und zwar:
S. S 319• Übergang der Steuerschuld vom Subunternehmer auf den Generalunternehmer (wobei mehrere Subunternehmer eingeschaltet werden können):
Im Verhältnis Auftraggeber-Generalunternehmer ist kein Übergang der Steuerschuld vorgesehen.
• Übergang der Steuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger, wenn dieser selbst üblicherweise Bauleistungen erbringt:
Begriff „Bauleistung"
Bauleistungen sind alle Leistungen, die mit der
• Herstellung,
• Instandsetzung,
• Instandhaltung,
• Änderung oder Beseitigung von Bauwerken in Zusammenhang stehen
bzw. die
• Überlassung von Arbeitskräften, wenn die überlassenen Arbeitskräfte für den Entleiher Bauleistungen erbringen.
Im Zw...