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Abzugsfähigkeit von Aus- und Fortbildungsaufwendungen in Deutschland und Österreich
Neue Tendenzen in Deutschland und Österreich
Der BFH hat kürzlich in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme und Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium als (vorab entstandene) Werbungskosten anerkannt.Diese Rechtsprechung bestärkt die in Österreich vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken zu § 4 Abs. 4 Z 7 und § 16 Abs. 1 Z 10 EStG.
1. Die neue Rechtsprechung des BFH
Im Urteil vom VI R 120/01 wurden die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) für das Streitjahr 1995 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin erlernte den Beruf der Industriekauffrau und war bis 1977 als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Danach war sie nicht mehr berufstätig und weder in ihrem erlernten Beruf noch als kaufmännische Angestellte zu vermitteln. Von Februar 1995 bis September 1995 besuchte sie eine Fahrlehrerausbildungsstätte und legte Ende Oktober 1995 erfolgreich die Prüfung als Fahrlehrerin ab. Ab dem war sie als angestellte Fahrlehrerin beschäftigt und erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mittlerweile unterhält sie eine eigene Fahrschule. In der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte d...