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Die Förderung von Eigenkapital über die steuerliche Entlastung einbehaltener Gewinne
Zur Diskussion um die geplante Steuerreform
Die Stärkung der Eigenkapitalquote österreichischer Unternehmen bleibt eine gewichtige Frage in der Diskussion um eine geplante Steuerreform. Aus finanzwirtschaftlicher Sicht ist ein Hauptpunkt die Kapitalstrukturentscheidung von Unternehmen. Durch die Absetzbarkeit von Fremdkapitalzinsen von der Steuerbemessungsgrundlage entsteht ein Steuervorteil dieser Finanzierungsform, der die Finanzierungsentscheidungen von Unternehmen zugunsten von Fremdkapital verzerrt. Mit der Einführung der Absetzbarkeit von fiktiven Zinsen auf den Eigenkapitalzuwachs von Unternehmen mit der Steuerreform 2000 (vgl. dazu die §§ 11 und 37 Abs. 8 EStG 1988 sowie § 11 KStG) wurde ein erster Schritt in der steuerlichen Gleichsetzung von Eigen- und Fremdkapital gesetzt. Wie jedoch bereits von Bogner/Frühwirth/Höger (1999) bei Sicherheit, von Bogner/ Frühwirth/Höger (2002) bei Unsicherheit gezeigt, gelingt die Gleichstellung nicht. Was bleibt, ist somit eine steuerliche Entlastung des Eigenkapitals verbunden mit einem Lenkungseffekt, der den steuerlichen Vorteil der Fremdfinanzierung jedoch nicht aufwiegen kann.
Auch aus diesem Grund ist im Zuge einer erneuten Steuerreform abermals die Diskussion um die steuerliche Entlastung...