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SWK 10, 1. April 2003, Seite T 31

Elektronische Umsatzsteuervoranmeldung für Jänner 2003

BMF-Weisung enthält Toleranzregelung

Eine Weisung des BMF enthält eine Toleranzregelung für die elektronische Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Jänner 2003. Demnach können UVAs elektronisch (im Wege von FINANZ-Online) bis 15. April eingereicht werden. Wir bringen im Folgenden den Volltext der Weisung:

Dem Bundesministerium für Finanzen ist bekannt geworden, dass es der Wirtschaft nicht möglich ist, den Abgabepflichtigen und den Parteienvertretern rechtzeitig (bis ) die erforderlichen EDV-Programme zur programmgestützten Erstellung elektronischer Umsatzsteuervoranmeldungen flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Um den Abgabepflichtigen und den Parteienvertretern dennoch die Möglichkeit zu eröffnen, ihre UVAs elektronisch (im Wege von FINANZOnline) einzureichen, ergeht folgende

Weisung:Wird eine Umsatzsteuervoranmeldung für den Jänner 2003 (bzw. in den Fällen des § 21 Abs. 1 a vorletzter Unterabsatz UStG für den Februar 2003) elektronisch (im Wege von FINANZOnline) eingereicht, so ist weder eine Zwangsstrafe (§ 111 BAO) zu verhängen noch ein Verspätungszuschlag (§ 135 BAO) aufzuerlegen, wenn die Einreichung elektronisch (im Wege von FINANZOnline) bis spätestens erfolgt. Der Umstand, dass die UVA entsprechend dieser Toler...

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