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Gesellschaftsteuer
• Gemäß § 2 Z 3 lit. b KVG i. d. F. vor dem BG BGBl. Nr. 629/1994 unterliegen freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistungen geeignet sind, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Zur Steuerpflicht führt dabei jede Zuwendung eines Vermögensvorteils durch einen Gesellschafter, die ohne gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Zwang erbracht wird. - (§ 2 Z 3 lit. b KVG), (Abweisung)
(, 0167)