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Finanzstrafverfahren: Einleitung
• Es ist eine nach Maßgabe des Inhaltes der Ausführungen im Prüfungsbericht im Einzelfall zu beurteilende Frage, ob sie eine solche die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen den Steuerpflichtigen tragende Annahme zulassen oder ob andernfalls die Annahme eines die Einleitung eines Strafverfahrens rechtfertigenden Tatverdachtes weitergehender Begründungen im Einleitungsbescheid bedarf. - (§ 82 FinStrG), (Abweisung)
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