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SWK 8, 10. März 2003, Seite R 20

EuGH: Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer: Zuschüsse für Energieberatung sind Entgelt von dritter Seite

Urteilstenor des EuGH:

„Art. 11 Teil A Abs. 1 lit. a der 6. MWSt-RL ist dahin auszulegen, dass ein Betrag wie der im Ausgangsverfahren gezahlte die Gegenleistung für eine Dienstleistung darstellt und Teil der Besteuerungsgrundlage dieses Umsatzes für die Mehrwertsteuer ist."

( Keeping Newcastle Warm, Vorabentscheidungsersuchen des britischen VAT and Duties Tribunal Manchester)

Anmerkung: Der dem Urteil zugrunde liegende Rechtsstreit betraf Zahlungen, die ein englisches Unternehmen von Seiten der öffentlichen Hand für Energieberatung bezog.

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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