Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EuGH: Mehrwertsteuer
• Mehrwertsteuer: Zuschüsse für Energieberatung sind Entgelt von dritter Seite
Urteilstenor des EuGH:
„Art. 11 Teil A Abs. 1 lit. a der 6. MWSt-RL ist dahin auszulegen, dass ein Betrag wie der im Ausgangsverfahren gezahlte die Gegenleistung für eine Dienstleistung darstellt und Teil der Besteuerungsgrundlage dieses Umsatzes für die Mehrwertsteuer ist."
( Keeping Newcastle Warm, Vorabentscheidungsersuchen des britischen VAT and Duties Tribunal Manchester)
Anmerkung: Der dem Urteil zugrunde liegende Rechtsstreit betraf Zahlungen, die ein englisches Unternehmen von Seiten der öffentlichen Hand für Energieberatung bezog.