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SWK 8, 10. März 2003, Seite W 48

Zum General Agreement on Trade in Services

Nicht nur der Handel mit Gütern, sondern zunehmend auch der internationale Handel mit Dienstleistungen ist eine wichtige Quelle für Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Das General Agreement on Trade in Services (GATS) soll den Handel mit Dienstleistungen/Services in den Bereichen Geschäftsdienstleistungen (business services); Kommunikationsdienstleistungen; Baudienstleistungen; Vertriebsdienstleistungen; Bildungsdienstleistungen; Umweltdienstleistungen; Finanzdienstleistungen; Gesundheitsdienstleistungen; Fremdenverkehrs- und Reisedienstleistungen; Freizeit, Kultur und Sport; Verkehrsdienstleistungen unter den Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) regeln und für Anbieter klare und faire Rahmenbedingungen schaffen. Marktzugangshindernisse und Diskriminierungen von ausländischen Dienstleistungsanbietern sollen reduziert, die Rechtssicherheit erhöht werden.

Das GATS stellt aber keine „Zwangsbeglückung" in Sachen Liberalisierung dar: Jeder Staat kann selbst entscheiden bzw. kontrollieren, welche Dienstleistungsbereiche er (unter welchen Auflagen) für den internationalen Wettbewerb öffnet - und welche nicht. Alle staatlichen Vorschriften, die z. B. auf die Qualität einer Diens...

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