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SWK 8, 10. März 2003, Seite T 25

Präsidentin des UFS bestellt

Neuordnung des abgabenrechtlichen Berufungsverfahrens

Seit Jahresbeginn ist das Berufungsverfahren in Abgabenangelegenheiten neu geregelt. Durch die Einrichtung des unabhängigen Finanzsenates (UFS) wird ein Rechtsschutz für den Bürger erreicht, der dem europäischen Standard in diesem Bereich entspricht. Der UFS ist als gerichtsähnliche Behörde konzipiert und im Inland mit den unabhängigen Verwaltungssenaten der Länder und dem unabhängigen Bundesasylsenat vergleichbar.

Mit wurde Dr. Daniela Moser zur Präsidentin dieser unabhängigen Rechtsschutzeinrichtung mit 240 hauptberuflichen Mitgliedern und 60 Verwaltungskräften bestellt.

Frau Dr. Moser war vorher jahrelang als Senatsvorsitzende in der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland tätig und ist daher mit dem abgabenrechtlichen Rechtsmittelverfahren bestens vertraut.

Der konkrete Vorteil des UFS für den Bürger liegt für sie auf der Hand: So besteht nunmehr die Möglichkeit, in allen Fällen sowohl eine mündliche Verhandlung als auch eine Entscheidung durch den Senat zu beantragen. Eine weitere Verbesserung sieht sie darin, dass durch neue Instrumente (z. B. Möglichkeit monokratischer Entscheidungen in allen Fällen, Möglichkeit der Abhaltung von Erörterungsterminen) di...

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