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GrESt: Nichtfestsetzung
• Der Erwerbsvorgang, dessen Rückgängigmachung unter den weiteren in § 17 GrEStG 1987 geregelten Voraussetzungen den Anspruch auf Nichtfestsetzung bzw. Rückzahlung der Grunderwerbsteuer begründet, besteht im Erwerb des Rechtstitels für die Übereignung. Darauf, ob das Titelgeschäft in der Folge erfüllt wird und damit insbesondere auf eine bücherliche Eintragung des Eigentumserwerbes für den Erwerber kommt es hingegen nicht an. - (§ 17 GrEStG 1987), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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