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SWK 28, 1. Oktober 2003, Seite W 155

Unternehmerische Tätigkeiten im Bereich der Telekommunikation

Beispiele aus der gewerberechtlichen Perspektive

Christian Handig

Zahlreiche Richtlinien der EU wurden durch das neue Telekommunikationsgesetz 2003 umgesetzt. Die sich dadurch ergebenden Änderungen haben auch Einfluss auf die gewerberechtliche Beurteilung etlicher Dienstleitungen im Bereich der Telekommunikation.

Wann immer Tätigkeiten im Hinblick auf ihre gewerberechtliche Relevanz überprüft werden, ist zunächst zu fragen, ob die Absicht, einen „Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil" zu erzielen, vorliegt.

Auf welche Art und Weise die Erträge erlangt werden, ist dabei unwesentlich. Diese werden im Bereich der Anbieter von Inhalten häufig im Wege einer Mehrwertnummer erzielt, also durch Entgelte, die nur zu einem kleinen Teil der Deckung der Dienstleistungen der in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienstleister dienen, während der größere Teil den Anbietern von Inhalten zufließt. Wenngleich diese Form oft angewendet wird, so sind auch ganz andere Arten der Ertragserzielung denkbar, wie ein Beispiel aus dem Bereich Telekommunikationsdienstleister zeigt: Der Anbieter verrechnet für die Telefongespräche dem Kunden keine Gebühren, sondern finanziert seinen Dienst dadurch, dass etwa alle 90 Sekunden eine 20 Sekunden dauernde Unterbrechung ...

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