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Der Steuergesetzgeber als Finanzmanager?
§ 11 a EStG 1988 als Eingriff in die unternehmerische Finanzierungsentscheidung
Die neue Norm des § 11 a EStG kann in dieser Zeitschrift als bekannt vorausgesetzt werden und war hier auch schon Anlass von Erörterungen.Gegenstand dieser allgemeinen, nicht rechtsformspezifischen Zeilen ist nicht eine steuerrechtliche Betrachtung, sondern eine aus dem Blickwinkel des Finanzmanagements.
Die Zielsetzung dieser Neuregelung umschreibt der Gesetzgeber in den ErlRV relativ klar: „Im Interesse der Förderung der Eigenkapitalbildung soll der Anstieg des Eigenkapitals steuerlich begünstigt werden."Dies bedeutet also, dass Steuermittel eingesetzt werden, um die Kapitalstruktur österreichischer Unternehmen im Sinne einer Ausweitung des Eigenkapitalanteils zu beeinflussen. Abgesehen davon, dass diese Regelung einige Rechtsformen - nämlich primär die Kapitalgesellschaften - und einige Tätigkeiten davon ausschließt,stellt sich die grundsätzliche Frage, ob der Steuergesetzgeber überhaupt die Finanzierungsentscheidungen der Unternehmen beeinflussen soll und - wenn ja -, ob die gegenständliche eine geeignete Methode darstellt.
1. Zur grundsätzlichen Zielsetzung der neuen Regelung
Die grundsätzliche Zielsetzung ist klar: Es soll der Eigenkapitalanteil (am Gesamtkapital) der Unternehmern gesteige...