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Rechnungshof kritisiert Ausnahmen bei Umsatzsteuervoranmeldungen
Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung auch für Unternehmer mit Umsätzen von weniger als 100.000€?
(APA) - Der Rechnungshof (RH) äußert sich in seinem jüngsten Bericht kritisch zur bestehenden Ausnahmeregelung bei der 1998 ausgesetzten und 2003 wieder verpflichtend eingeführten Umsatzsteuervoranmeldung für Unternehmen, deren Vorjahresumsätze höher als 100.000 Euro sind. Die fehlende Verpflichtung für Unternehmen mit Vorjahresumsätzen von unter 100.000 Euro beeinträchtigt nach Ansicht des RH die Steigerung der Effizienz der Betrugsbekämpfung. Der RH empfiehlt deshalb, die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen auch auf Unternehmen mit Vorjahresumsätzen von unter 100.000 Euro auszuweiten.
Ähnlich urteilte laut RH auch der Europäische Rechnungshof (EuRH) bei seiner Überprüfung im Juli 2002. Nach Ansicht des EuRH schränken die Ausnahmen die Kontroll- und Abstimmungsmöglichkeiten der Steuerbehörden in Bezug auf die gezahlten und gemeldeten Beträge ein. Laut RH überlege das Finanzministerium, in welchem Ausmaß die Voranmeldungsverpflichtung in Zukunft ausgedehnt werden solle.
Weiters kritisiert der RH in seinem Prüfbericht das Fehlen eines effizienten Controllings bei den Fin...