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Gesellschafter-Geschäftsführer: DB
• Um dem gerade bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern wegen des häufig vorzufindenden Umstandes des Selbstkontrahierens notwendigen Objektivierungserfordernis Rechnung zu tragen, ist der nach außen in Erscheinung tretenden tatsächlichen Abwicklung der Leistungsbeziehung entscheidende Bedeutung zuzumessen. Dabei lässt eine 12-mal jährlich bezahlte Vergütung ein in der Geschäftsführertätigkeit gelegenes Unternehmerwagnis nicht erkennen. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)
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