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SWK 23, 15. August 2003, Seite R 63

Vorsätzliches Finanzvergehen

Eines vorsätzlichen Finanzvergehens macht sich ein Geschäftsführer eines Gastgewerbebetriebes u. a. schuldig, wenn bei Vorliegen gravierender Buchführungsmängel Einlagen in Höhe von 1.823.000,- S nicht plausibel erklärt werden können. - (§ 33 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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