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Gesellschafter-Geschäftsführer: Kommunalsteuer
• Im Zusammenhang mit der Frage der Kommunalsteuerpflicht von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen kommt dem Unternehmerwagnis wesentliche Bedeutung zu. Dabei haben vom Geschäftsführer frei verfügte Änderungen der Höhe seiner Bezüge mit einem Risiko, wie es für Unternehmer eigentümlich ist, nichts gemein. - (§ 5 Abs. 2 lit. b KommStG 1993), (Abweisung)
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