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Nochmals: Seeling und die Folgen
Zum Beitrag von Robert Pernegger
Zum wertvollen Beitrag von Robert Pernegger zu den praktischen Konsequenzen des Seeling, SWK-Heft 17/18/2003, Seite S 472 ff., geben die Autoren folgende Hinweise:
I. Anmerkungen
1. Zu Punkt 2, FN 2 („Zugehörigkeit zum Unternehmen")
In der Zeit zwischen In-Kraft-Treten des UStG 1994 (mit ) und galten Lieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung, Errichtung oder Erhaltung von Gebäuden zwar nur insoweit als für das Unternehmen ausgeführt, als die Entgelte hiefür nach den einkommensteuerlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten waren, allerdings konnte bei direkter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH in den Rs. C-97/90 Lennartz und C-91/92 Armbrecht bereits in diesem Zeitraum die volle unternehmerische Zuordnung auch privat genutzter Gebäudeteile und damit der volle Vorsteuerabzug erreicht werden (vgl. Pircher/ Partl, ÖStZ 1999, 338 ff.). Dazu war aber jedenfalls ein aktives Tun des Steuerpflichtigen durch Abgabe einer Widmungserklärung nötig. Erst mit Wirkung per wurde in § 12 Abs. 2 Z 1 UStG i. d. F. StRefG 2000 die gänzliche Zuordnung zum Unternehmen als Regelfall normiert und damit dem Pr...