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Mantelkauf und Verschmelzungen
Zusammenspiel von § 8 Abs. 4 Z 2 KStG und § 4 UmgrStG
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Thematik des Mantelkaufes. Anhand eines konkreten Beispiels aus der Praxis sollen die Auswirkungen und Wechselwirkungen der § 8 Abs. 4 Z 2 KStG und § 4 UmgrStG dargestellt werden. Aufgrund der Unbestimmtheit dieser Regelungen ergeben sich zahlreiche Zweifelsfragen und Rechtsunsicherheiten. Einleitend werden der Ausgangsfall dargestellt, danach die angesprochenen Bestimmungen grundsätzlich erläutert und im Anschluss ein Lösungsversuch unternommen.
1. Ausgangsfall
Die Gesellschafter der operativen GmbH A (ohne Verlustvorträge) möchten zwecks Ausbau der Marktanteile die Anteile der operativen GmbH B und operativen GmbH C erwerben. Mangels ausreichender Liquidität werden im ersten Schritt lediglich 100 % der Anteile an der GmbH B (welche über Verlustvorträge verfügt) erworben und anschließend auf GmbH A verschmolzen. Das zu übertragende (verlustverursachende) Vermögen (Betrieb) ist am Verschmelzungsstichtag vorhanden und umfangmäßig mit jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste vergleichbar. Zeitlich nahe liegend nach der Verschmelzung wird die Produktion der übernommenen Gesellschaft eingestellt, da dadurch eine bessere Auslastung im branchengleichen Betrieb der übernehme...