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SWK 23, 15. August 2003, Seite S 574

Steuerliche Förderung von Breitband-Internetzugängen

Offene Fragen bei der Gesetzesanwendung des neuen § 124 b Z 81 EStG

Andreas Hable und Doris Buxbaum

In SWK-Heft 20/21/2003, Seite S 495 legte Pinterdie Rechtslage für eine steuerliche Förderung von Breitband-Internetzugängen nach dem Budgetbegleitgesetz 2003dar. Die Neuregelung lässt in der Rechtsanwendung allerdings einige Fragen offen, auf welche im Folgenden eingegangen wird.

1. Die gesetzliche Regelung

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2003, welches vom Nationalrat am beschlossen wurde, wird eine neue Z 81 an § 124 b EStG angefügt. Damit werden Ausgaben für die erstmalige Herstellung eines Internetzuganges mittels Breitbandtechnik bis zu einem Betrag von maximal 50 € und die laufenden Grundentgelte für einen solchen Internetzugang bis zu einem Betrag von maximal 40 € monatlich als Sonderausgaben im Sinne des § 18 Abs. 1 EStG für absetzbar erklärt.

2. „Echter" Internetzugang mittels Breitbandtechnik

Unter die neue Sonderausgabenregelung fallen nur Internetzugänge, die besondere technische und wirtschaftliche Standards erfüllen. Zunächst verlangt das Gesetz einen Internetanschluss mittels Breitbandtechnik. Breitbandtechnik liegt gemäß § 124 b Z 81 EStG vor, wenn eine physikalische Downloadbandbreite von mindestens 256 kbit/Sekunde gegeben ist.

Zudem greift die neue Sonderausgabenregelung nur, wenn ein ständiger Interne...

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