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KommSt: Geschäftsführer
• Nur moderate Schwankungen der Höhe der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers (zwischen 1,8 Mio. S und 1,1 Mio. S) stellen kein ins Gewicht fallendes Unternehmerrisiko dar. - (§ 2 KommStG), (Abweisung)
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Anmerkung: Dass eine Bezugsreduktion von fast 40 % oder 700.000 S eine „moderate" Schwankung darstellen soll, ist völlig unverständlich und stellt eine Fehlinterpretation des Wortes „moderat" = „gemäßigt" dar. Kein Dienstnehmer im klassischen Sinn würde eine derartige Einschränkung der Bezüge als „moderat" hinnehmen.