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SWK 3, 20. Jänner 2003, Seite R 8
Hausdurchsuchung
• Die Beschlagnahme ein und desselben Gegenstandes kann nur einmal und nicht mehrmals auf Grund verschiedener Hausdurchsuchungsbefehle erfolgen. - (§ 96 FinStrG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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