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SWK 3, 20. Jänner 2003, Seite R 8
Verfahren: Wiederaufnahme
• Für die Beurteilung der Frage, ob einem Wiederaufnahmsantrag stattzugeben ist, sind allein die innerhalb der Antragsfrist vorgebrachten Wiederaufnahmsgründe maßgebend. - (§ 302 BAO), (Abweisung)
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