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Vorsteuer: Anerkennung
• War ein Rechnungsaussteller im Zeitpunkt der Leistungserbringung an der angeführten Auskunft nicht gemeldet und im Zeitpunkt der Prüfung nicht auffindbar, sind Vorsteuern selbst dann nicht anzuerkennen, wenn die Arbeiten unstrittig durchgeführt wurden. - (§ 12 UStG 1994), (Abweisung)
(, 0169)