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Aufrundungsspirale in den Zinsgleitklauseln der Privatkreditverträge gesetzwidrig
OGH wertet Aufrundungsklausel in Verbraucherkreditverträgen als Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz
(SWK/apa) - Der Verein für Konsumenteninformation hat im Auftrag des Justizministeriums mit Verbandsklage die „Aufrundungsspirale" in den Zinsgleitklauseln der Privatkreditverträge bekämpft. Mit Entscheidung des g, wurde die „Aufrundungsklausel" als Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Z 5 Konsumentenschutzgesetz für nichtig erklärt.
Die nunmehr aufgehobene Aufrundungsklausel hängt mit der Novellierung des Konsumentenschutzgesetzes per zusammen. Bis dahin hatten die Banken Zinsanpassungsklauseln („Zinsgleitklauseln") verwendet, um Kreditverträge nach Änderungen der Leitzinssätze anzupassen. Nach dem hätten die Banken ihre Geschäftsbedingungen dann dahin gehend verändert, dass bei jeder „Anpassungsnotwendigkeit" der Zinssätze nicht kaufmännisch gerundet wurde, sondern immer eine Aufrundung nach oben, und zwar bis zum nächsten 1/8-Prozentsatz, erfolgt sei, so das Justizministerium. Die Banken seien durch Jahre hindurch darauf aufmerksam gemacht worden, dass auch diese Form der Aufrundung gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoße. Die Banken hätten sich allerdings geweigert, diese Gesetzwidrigkeit als solche anzuerkennen, sodass eine Klage e...