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Steuertermine im Februar
(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:
Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Dezember 2002 bzw. für das 4. Viertel 2002 (Vorauszahlung für den Monat Jänner 2003 bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Sondervorauszahlung 2002);
Kammerumlage für das 4. Viertel 2002;
Normverbrauchsabgabe für den Monat Dezember 2002;
Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat Dezember 2002;
Werbeabgabe für den Monat Dezember 2002;
Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Dezember 2002;
Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Viertel 2002;
Lohnsteuer für den Monat Jänner 2003;
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Jänner 2003;
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Jänner 2003;
Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat Jänner 2003 bzw. (bei jahresweiser Berechnung) für das Jahr 2003;
Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel 2003;
Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel 2003;
die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftliche Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 1. Viertel 2003.