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Verfahren: Haftung
• Den Haftungspflichtigen trifft im Haftungsverfahren die Pflicht, von sich aus im Verfahren die Umstände aufzuzeigen, wonach ihn keine Pflichtverletzung in Bezug auf die Abgabenentrichtung durch die Primärschuldnerin trifft. - (§ 9 BAO), (Abweisung)
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