Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerpflicht
• Es mag zutreffen, dass die Verfügungsmöglichkeit einer zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilten Person über Geldbeträge beschränkt ist, dies schließt aber weder einen steuerrechtlich relevanten Zufluss noch eine allfällige Steuerpflicht aus. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
()