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SWK 19, 1. Juli 2003, Seite R 51

Steuerpflicht

Es mag zutreffen, dass die Verfügungsmöglichkeit einer zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilten Person über Geldbeträge beschränkt ist, dies schließt aber weder einen steuerrechtlich relevanten Zufluss noch eine allfällige Steuerpflicht aus. - (§ 184 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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