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Euro-Überweisungen ab 1. 7. 2003 im EU-Raum billiger
Worauf in der Praxis zu achten ist
Wie bereits in SWK-Heft 10/2002, Seite W 15, berichtet, dürfen ab grenzüberschreitende Euro-Überweisungen im EU-Raum nicht mehr teurer sein als Inlandsüberweisungen, sofern die in der zugrunde liegenden EG-Verordnungfestgelegten Voraussetzungen erfüllt werden. Für den heimischen Geld- und Kreditsektor ist damit aufgrund der im Vergleich zu den EU-Nachbarländern Deutschland und Italien verhältnismäßig günstigen Inlandsgebührenstruktur ein nicht unbeträchtlicher Einnahmenentfall verbunden, der sich mit rund 70 Mio. Euro als jährliche Gebührenersparnisbei den Unternehmen und Konsumenten niederschlagen wird. In der Praxis gilt es jedoch einige Details zu beachten.
EU-Standardüberweisung ab gültig
Um den grenzüberschreitenden Euro-Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union entsprechend den Vorgaben der EG-Verordnung kostengünstig und rasch abzuwickeln, wurde für grenzüberschreitende Überweisungen eine Standardüberweisung (auch EU-Binnenzahlung genannt) kreiert, die ab dem gültig ist. Diese EU-Standardüberweisung entspricht folgenden Kriterien:
• Auftragswährung ist EUR.
• Auftragsbetrag ist max. 12.500 EUR.
• Die Überweisung erfolgt in einen anderen Mitgliedstaat der EU.
• Angabe der IBAN des Begünstigten und des BIC-Codes des Kreditinstitutes des Begünstigten.