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SWK 19, 1. Juli 2003, Seite T 144

Übersicht Änderungen bei der Umsatzsteuer


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Bestimmung im
UStG 1994
Inhalt
Wirksamkeit
Sonstige Leistungen - Leistungsort bei Katalogleistungen und Katalogleistungen
§ 3 a Abs. 9 lit. c
Bei auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer ist der Leistungsort im Gemeinschaftsgebiet am Wohnsitz oder Sitz des Leistungsempfängers, wenn
  • der Leistungserbringer ein Drittlandsunternehmer ist.
  • der Leistungserbringer seine Leistung aus einer im Drittland gelegenen Betriebsstätte ausführt.
Es kommt also zu einer Besteuerung am Verbrauchsort.
Umsätze, sonst. Sachverhalte nach dem
§ 3 a Abs. 10 Z 14, Z 15
Erweiterung der Katalogleistungen um
  • Rundfunk- und Fernsehleistungen sowie
  • elektronisch erbrachte sonstige Leistungen. Das sind:
Bereitstellung von Websites, Software, Datenbanken, Musik, Filmen, Glücksspielen und Lotterien, Sendungen und Veranstaltungen sowie deren Wartung, Aktualisierung und Fernunterrichtsleistungen
Umsätze, sonst. Sachverhalte nach dem
§ 3 a Abs. 11 und 13
Umsätze, sonst. Sachverhalte
nach dem
Steuerbefreiungen
§ 6 Abs. 1 Z 6 lit. d

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