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Darlehensgeschäft
• Ein fremdübliches Darlehensgeschäft zwischen nahen Angehörigen bedarf zur steuerlichen Anerkennung einer Rückzahlungsvereinbarung. Darüber hinaus hat eine Anpassung an das jeweils marktübliche Zinsniveau zu erfolgen. - (§ 16 EStG 1988), (Abweisung)
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