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Wirtschaftsgut: Realteilung
• Ein Tausch ist ein Anschaffungs- und ein Veräußerungsgeschäft zugleich. Erfolgt hingegen die Realteilung eines im Miteigentum stehenden Wirtschaftsgutes, gelten abgabenrechtlich S. R 55die Regeln des Tausches nicht. Eine Anschaffung und Veräußerung liegt, soweit kein Spitzenausgleich geleistet wird, nicht vor. - (§ 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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