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Betriebsaufgabe: Eigenverbrauch
• Erfolgt eine Betriebsaufgabe durch Einstellung der werbenden Tätigkeit und Liquidation des Unternehmensvermögens, liegt Eigenverbrauch jedenfalls dann vor, wenn im Zuge der Liquidation Gegenstände das Unternehmensvermögens in die Privatsphäre überführt werden. - (§ 1 Abs. 2 lit. a UStG 1972), (Abweisung)
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