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VfGH: TelekommunikationsG
• Keine Bedenken gegen §§ 101 und 104 Abs. 3 Z 24 TKG (Erfordernis der Zustimmung des Empfängers zur Zusendung von Fernkopien bzw. elektronischer Post zu Werbezwecken und als Massensendung) im Hinblick auf Freiheit der Erwerbsausübung und Meinungsäußerung sowie Gleichheitsgrundsatz.
( G 267, 268/01)