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Die Novelle 2003 zum Urheberrechtsgesetz
Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie
Am war es so weit: Die Novelle 2003 zum österreichischen Urheberrechtsgesetz wurde im Bundesgesetzblattkundgemacht. Kurz zur Vorgeschichte für die - vor allem auch aus technologischer Sicht - längst notwendige Novelle: Am wurde die Richtlinie 2001/29/EG vom Europäischen Parlament und dem Rat beschlossen, deren Ziel die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts sowie der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist. Die Kundmachung dieser EU-RL erfolgte am im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Gemäß Art. 13 war die gegenständliche RL binnen 18 Monaten, also bis spätestens , umzusetzen. Mit der RL wurde nach langem das Ringen um die Grundfragen zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft vorläufig beendet. Aufgrund der unendlichen Vielzahl an Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung etc. wird das Urheberrecht künftig eine noch viel zentralere Rolle einnehmen als bisher.
Einer der Gründe für die Ausarbeitung der RL waren die zwei neuen WIPO-Verträge. Bei diesen Verträgen handelt es sich um den sog. „WIPO Copyright Treaty" (WCT = WIPO- Urheberrechtsvertrag) sowie den sog. „WIPO Performances and Phonograms Tr...