Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GrESt: Bemessung
• Der VwGH hat zur Grunderwerbsteuer ausgesprochen, dass aufschiebend bedingte Rechte auch bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage nicht zu berücksichtigen sind. - (§ 8 Abs. 2 GrEStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0126)