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Wirksamkeit der Vereinbarung des Rückersatzes von Ausbildungskosten mit Minderjährigen
1. Die Wirksamkeit der Vereinbarung eines Minderjährigen über den Rückersatz von Ausbildungskosten im Sinne des § 2d Abs 3 Z 1 AVRAG hängt zwar von der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ab, nicht aber von einer gerichtlichen Genehmigung im Sinne des § 167 Abs 3 ABGB.
2. Wenn das Dienstverhältnis jedoch den Charakter eines Lehrverhältnisses zum Lehrberuf der zahnärztlichen Fachassistenz hatte, in dessen Rahmen die gesetzlich vorgesehene Standardausbildung zu absolvieren ist und zum kollektivvertraglichen Mindestgehalt entlohnt wurde, kommt eine Rückforderung der vom Arbeitgeber aufgewendeten Lehrgangskosten nicht als Gegenstand einer wirksamen Vereinbarung in Betracht. – (§ 2d Abs 3 Z 1 AVRAG; § 9 Abs 1 BAG)
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