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Gesellschafter/Geschäftsführer: DB
• Die Vereinbarung eines monatlichen Fixbezuges spricht im Zusammenhang mit der Frage des Vorliegens eines Dienstverhältnisses gegen ein einnahmenseitiges Unternehmerwagnis. - (§ 47 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
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