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Unternehmensverkauf: Haftung
• Durch den Verkauf des Unternehmens ausgelöste Steuern werden vomHaftungstatbestand des § 14 Abs. 1 lit. a BAO erfasst; die Berichtigung des Vorsteuerabzuges stellt dabei eine durch den Verkauf des Grundstückes bzw. Unternehmens entstandene Umsatzsteuer dar. - (§ 14 Abs. 1 lit. a BAO), (Abweisung)
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