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Haftungsbescheid: Zustellung
• Der in einem Konkursverfahren bestellte Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners. EinHaftungsbescheid ist daher dem Masseverwalter zuzustellen. - (§ 13 AbgEO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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